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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen EU-Expedition S.R.L. (im Folgenden "wir", "uns") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunde", "Sie") über die Nutzung unserer Speditionsvermittlungsdienste für Schwertransporte innerhalb Europas.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Wir bieten Speditionsvermittlungsdienste für Schwertransporte innerhalb Europas an.

2.2. Die Einzelheiten der vereinbarten Dienstleistungen werden in den individuellen Verträgen zwischen uns und dem Kunden festgelegt, einschließlich Umfang der Leistung, Transportroute, Kosten und Zahlungsbedingungen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung unserer Dienstleistungen oder durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für unsere Dienstleistungen werden individuell vereinbart und können sich je nach Umfang der Leistung und der Transportroute unterscheiden.

4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Haftung

5.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen sind.

5.2. Für Schäden, die durch Dritte, insbesondere Spediteure oder Transportunternehmen, verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, wir haben die Drittanbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt oder überwacht.

5.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6. Datenschutz

6.1. Wir verpflichten uns, die Datenschutzbestimmungen gemäß den geltenden Gesetzen einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

7.2. Es gilt das Recht der [Rumänien].

7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist [Timisoara].

Besondere Bedingungen und Konditionen:

Achtung! Zerbrechliche Güter von sehr hohem Wert! Aus Sicherheitsgründen für die Ladung darf der LKW nur in bewachten und videoüberwachten Bereichen abgestellt werden!

Der Transporteur ist verpflichtet, gültige Lizenzen, gültige, gesetzlich festgelegte Genehmigungen für die jeweilige Transportart / Art der Ware, gültige CMR-Versicherung, die auch das Risiko von Feuer und/oder Diebstahl versichert, zu besitzen. Der Frachtführer muss über eine gültige Frachtführerhaftpflichtversicherung verfügen.

 

Der Frachtführer ist verpflichtet, die nationale und internationale Gesetzgebung für den Straßengüterverkehr zu kennen und einzuhalten, sowie seine Mitarbeiter zu schulen und seine Fahrer zu kontrollieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und die Anweisungen in diesem Transportauftrag zu befolgen.

Der Spediteur ist verpflichtet, die Gesetzgebung der Länder einzuhalten, in denen er die Güter be- und entlädt, sowie der Länder, die er während der Durchführung des vorliegenden Transports durchquert.

Der Fahrer verlässt den Verladeort erst dann, wenn er im Besitz aller Transportdokumente ist (CMR, Lizenzen, zusätzliche Dokumente, die im Transportdokument festgelegt sind).

Gegenstand des Vertrages

Der Absender betraut den Luftfrachtführer mit der Erbringung der Dienstleistung der Beförderung der in Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführten Güter zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

Verpflichtungen der Vertragsparteien

Der Frachtführer verpflichtet sich, die Güter sicher, fristgerecht und an den vom Absender angegebenen Bestimmungsort zu befördern.

Der Beförderer muss alle Sicherheits- und Umweltvorschriften einhalten und die erforderlichen Maßnahmen für die Unversehrtheit der Ladung treffen.

Der Lastwagen/Anhänger muss mit geeigneten Systemen zur Sicherung, Verzurrung und zum Schutz der Güter ausgestattet sein. Der Frachtführer ist verpflichtet, nur zugelassene Transportmittel zu verwenden und ein Transportmittel bereitzustellen, das mit der Art der beförderten Güter vereinbar ist.

Der Fahrer ist verpflichtet, bei der Beladung mitzuhelfen und die Güter sicher im Lkw zu befestigen. Der Spediteur ist für die Verladung der Güter, die Sicherung/Fixierung/Verankerung/Verankerung und Sicherung der Güter während des gesamten Transports verantwortlich. Der Fahrer ist verpflichtet, Fotos von den Gütern an der Ladestelle zu machen und diese an EU-EXPEDITION SRL zu senden, bevor er die Ladestelle verlässt.

Der Frachtführer ist für die Einholung aller für die Durchführung des Transports erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verantwortlich.

Der Fahrer ist verpflichtet, bei der Beladung die Beschaffenheit, Unversehrtheit, Menge und Qualität der von ihm übernommenen Güter zu überprüfen. Stellt der Fahrer am Verladeort fest, dass die Güter nicht mit den im Transportauftrag angegebenen übereinstimmen und/oder die Verpackung der Güter nicht geeignet ist, den normalen Transportbedingungen standzuhalten und/oder die Güter qualitativ oder quantitativ nicht den im Transportauftrag und in den sonstigen Beförderungspapieren angegebenen Daten entsprechen, muss der Frachtführer den Aussteller des Beförderungsauftrages vor Verlassen des Verladeortes unverzüglich telefonisch und schriftlich informieren und diese Feststellungen im CMR-Frachtbrief unter der entsprechenden Rubrik (Rubrik Nr. 18) vermerken. 18) Wenn der Fahrer das beschädigte Gut/die beschädigten Maschinen/Teile in den LKW/Anhänger lädt und die Mängel nicht im CMR-Frachtbrief unter der Rubrik „Vorbehalte und Bemerkungen des Frachtführers“ vermerkt, gilt das Gut/die Maschinen/Teile als während der Beförderung verändert/beschädigt und der Frachtführer haftet für den dadurch entstandenen Schaden. Der Frachtführer kann sich nicht mit der Begründung von der Haftung befreien, dass der Fahrer, aus welchem Grund auch immer, nicht Zeuge der Verladung war und nicht feststellen konnte, ob die gesamte Ladung verladen wurde und welche Art von Ladung, welcher Zustand und welche Unversehrtheit sie hat.

Der Frachtführer ist verpflichtet, die Eintragungen in den Warenbegleitpapieren (CMR, in den CMR eingetragene Begleitpapiere, Warenbegleitscheine usw.) zu überprüfen und EU-EXPEDITION SRL vor Verlassen der Ladestelle telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen, wenn es Abweichungen zwischen den im Transportauftrag festgelegten Daten, den in den Transportpapieren eingetragenen Daten und der Art/dem offensichtlichen Zustand der Ware gibt. Sollte der Spediteur bei der Beladung feststellen, dass die Transportdokumente Waren ausweisen, die einem Sonderregime unterliegen, verlässt der LKW die Ladestelle nicht, bis die Situation geklärt ist, wobei der Spediteur verpflichtet ist, uns unverzüglich telefonisch und schriftlich über jeden Vorfall zu informieren.

Bei Waren mit hohem Steuerrisiko/Waren, die auf der Straße transportiert werden und die der Überwachung im RO e-transport System unterliegen, ist der Spediteur verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Fahrer den Verladeort nicht verlässt, bevor er nicht im Besitz des ITU-Codes (in druckbarem oder elektronischem Format) ist und dass der ITU-Code im CMR-Frachtbrief eingetragen ist.

Wenn der Fahrer den Ladeort der im System gemeldeten Waren RO e-transport den Verladeort der meldepflichtigen Güter verlässt oder in das rumänische Hoheitsgebiet einfährt (im Falle der Einfuhr dieser Güter), ohne im Besitz des UID-Codes (in druckbarem oder elektronischem Format) zu sein und ohne dass der UIT-Code im CMR-Frachtbrief eingetragen ist, übernimmt der Spediteur die volle Verantwortung, und im Falle von Strafen wird der Spediteur das Speditionsunternehmen und/oder den Kunden für alle Kosten, Ausgaben und Steuern im Zusammenhang mit allen entstandenen Schäden entschädigen, und zwar innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen nach Versand der Mitteilung per E-Mail durch das Speditionsunternehmen. Als Datum des Erhalts der Mitteilung gilt das Datum des Versands der Mitteilung durch den Spediteur.

Wenn der technische und ausrüstungstechnische Zustand des Lastkraftwagens unzureichend ist oder nicht den Angaben im Transportauftrag entspricht und die Beladung des Lastkraftwagens verweigert wird, übernehmen wir keine Verantwortung für die Kosten der Verschiebung, und der Frachtführer haftet für den dadurch verursachten Schaden.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Spediteur oder bei Nichterscheinen des Spediteurs zu dem im Transportauftrag angegebenen Zeitpunkt oder Datum werden 100 % des Gesamtpreises für den Transport fällig. Wenn im Transportauftrag eine feste Be-/Entladezeit angegeben ist, wird bei verspäteter Be-/Entladung der Frachtführer mit 150 Euro/Stunde bestraft. Falls der Kunde für diesen Transport EU-Expedition SRL mit Verspätungskosten belasten wird, die höher sind als die oben genannten, werden diese Kosten dem Frachtführer in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden kommen folgende Verschiebungs-/Stornierungskosten zur Verrechnung: Storno innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Übernahmetermin 25 % der Frachtkosten. Storno innerhalb von 10 Kalendertagen vor dem geplanten Übernahmetermin 50 % der Frachtkosten. Storno innerhalb von 5 Kalendertagen vor dem geplanten Übernahmetermin 100 % der Frachtkosten.

Jegliche Manipulation des Gutes (Umladung, Umstellung, Überlappung), die die Art und Weise der Beladung durch den Kunden/Versender verändert, ist ohne schriftliche Zustimmung des Spediteurs untersagt.

Wenn im Transportauftrag „Vollverladung“ oder „Alleinverladung“ angegeben ist, ist es verboten, den LKW mit einer anderen Warensendung zu beladen.

Es ist verboten, ohne die schriftliche Zustimmung von EU-EXPEDITION SRL den LKW zu wechseln oder den Transport an einen Dritten zu übertragen (Subunternehmer). Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zur Nichtbezahlung des Transportwertes führen.

Die Vorlage zur Beladung mit weniger verfügbarem Platz im LKW als im Transportauftrag gefordert, wird mit einer Strafe in Höhe des Wertes des vertraglich vereinbarten Transports belegt.

Wenn der Frachtführer mehr Güter auflädt als im Transportauftrag angegeben und den Verladeort verlässt, ohne EU-EXPEDITION S.R.L. schriftlich zu benachrichtigen und ohne die Zustimmung des Auftraggebers, wird der Preis für den Transport nicht geändert. Wenn der Frachtführer EU-EXPEDITION S.R.L. unverzüglich schriftlich mitteilt, dass der Lieferant mehr Güter als im Transportauftrag vorgesehen verladen möchte, setzt sich EU-EXPEDITION S.R.L. mit dem Begünstigten der Güter in Verbindung, um die Situation zu klären. Wenn der Spediteur den Transporttarif mit EU-EXPEDITION SRL neu verhandeln möchte, während sich der LKW bereits am Verladeort befindet (nur bei Sammelgut), und der Begünstigte der Neuverhandlung zustimmt, darf der Preisaufschlag nicht die Kosten pro Quadratmeter zusätzlich belegter Bodenfläche im LKW im Verhältnis zu den Quadratmetern Bodenfläche, die von der im Transportauftrag angegebenen Ladung belegt werden, überschreiten (es wird die einfache 3er-Regel angewendet). Wenn der Frachtführer nicht alle im Transportauftrag oder in den Transportdokumenten angegebenen Güter verlädt und den Verladeort verlässt, trägt er alle zusätzlichen Kosten für die Organisation eines neuen Transports für die nicht in den Lastwagen geladenen Güter sowie alle anderen möglichen Ansprüche des Kunden.

Wenn das Gewicht der in den LKW geladenen Güter die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet und der Frachtführer zum Zeitpunkt der Beladung keinen Vorbehalt im CMR-Frachtbrief für ein mögliches Übergewicht auf den Achsen gemacht hat, haftet der Frachtführer.

Im Falle einer Stornierung des Transportauftrages durch EU-EXPEDITION SRL oder seinen Kunden übernimmt EU-EXPEDITION SRL keine Kosten für die Verschiebung des LKW. Jedes Problem, jede Änderung der Bedingungen des Transportauftrags oder jeder andere Vorfall, der während der Durchführung des Transports auftritt, ist EU-EXPEDITION SRL unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Für Handlungen, die ohne die schriftliche Zustimmung von EU-EXPEDITION SRL vorgenommen werden, übernimmt der Frachtführer die volle Verantwortung.

Die Beförderung wird mit dem CMR-Frachtbrief, den Frachtbriefen, der Packliste, den im CMR-Frachtbrief unter der entsprechenden Rubrik aufgeführten Begleitdokumenten sowie anderen Dokumenten, die von den Besonderheiten der beförderten Güter abhängen, durchgeführt. Im Falle eines außergemeinschaftlichen Transports werden dem Transport das Carnet TIR / T-Dokument, die Handelsrechnung, die Konformitätsbescheinigungen, die EUR1-Bescheinigung, die Pflanzengesundheitszeugnisse und alle anderen für den Transport erforderlichen Dokumente im Original beigefügt. Der Fahrer darf den Verladeort nicht verlassen, ohne über alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Dokumente zu verfügen.

Der Beförderer muss über eine gültige Haftpflichtversicherung gemäß dem CMR-Übereinkommen, eine Versicherung mit Zusatzklauseln für Feuer- und/oder Diebstahlschutz in Höhe von mindestens 100.000 Euro und eine CARGO-Versicherung (Allgefahrenversicherung) verfügen, die für die gesamte Dauer des Transports gilt und den gesamten Wert der beförderten Güter abdeckt. Der Transport wird unter der Verantwortung und Versicherung des Transportunternehmens durchgeführt. Im Falle eines Transports mit ungültiger/abgelaufener CMR-Versicherung oder ohne CMR-Versicherung ist der Beförderer verpflichtet, für alle verursachten Schäden aufzukommen, und der Firmenverwalter haftet mit seinem persönlichen Eigentum. Der Frachtführer haftet für den Verlust/die Beschädigung/den totalen oder teilweisen Verlust/die Beschädigung der Güter während der gesamten Dauer des Transports, vom Zeitpunkt der Übernahme der Fracht bis zu ihrer Freigabe am Bestimmungsort. Der Frachtführer haftet je nach Fall zivil- oder strafrechtlich für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Güter. Der Frachtführer muss Menge und Qualität der Güter während des Transports bewahren und sie in gutem Zustand und innerhalb der im Transportauftrag angegebenen Frist am Bestimmungsort abliefern. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand oder anderen Ereignissen ist der Beförderer verpflichtet, die Polizei und andere zuständige Behörden zu benachrichtigen, damit diese die entsprechenden Belege ausstellen und die in diesen Situationen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen können, je nach Schwere des Ereignisses und der Art der beförderten Güter. Der Beförderer zahlt eine Entschädigung in Höhe des Gegenwerts der Güter sowie aller sonstigen Schäden, die der Empfänger der Güter infolge des Verschwindens oder der Beschädigung der Güter geltend machen kann. Die Entschädigung wird auf der Grundlage des Wertes des Gutes am Ort und zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Begünstigten berechnet. Bei vollständiger oder teilweiser Beschädigung der Güter zahlt der Beförderer den Wert der Güter, unabhängig davon, ob sie versichert sind oder nicht. Entstehen an der Be-/Entladestelle oder während der Beförderung Schäden bei Dritten, so haftet der Frachtführer für diese Schäden. Die Transportrechnung sowie andere Rechnungen, die sich auf andere Sendungen beziehen, werden erst dann beglichen, wenn der Frachtführer alle verursachten Schäden gedeckt hat.

Die in diesem Transportauftrag angegebenen Daten sind vertraulich und es ist strengstens verboten, sie an Dritte weiterzugeben. Der Transportauftrag wird vom Fahrer beim Be- und Entladen nicht vorgelegt. Die Geheimhaltung der Identität des Kunden und die völlige Neutralität gegenüber dem Kunden sind eine wesentliche Vertragspflicht. Der Spediteur verpflichtet sich, weder direkt noch über Vermittler mit dem Lieferanten/Absender, dem Empfänger/ oder dem Begünstigten des Transports in Kontakt zu treten und für 7 Jahre nach dem letzten Transport für EU-EXPEDITION SRL keinen Vertrag/Transportauftrag mit ihnen abzuschließen. Die Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten/Absender, dem Empfänger oder dem Begünstigten des Transports ohne die ausdrückliche Genehmigung von EU-EXPETION SRL und / oder der Abschluss eines Transportvertrags / -auftrags mit ihnen wird als Verstoß gegen die Neutralitätsverpflichtung betrachtet, der unlauteren Wettbewerb darstellt und den Spediteur zu einer Strafe von 50.000,00 Euro und zur Deckung aller verursachten Schäden verpflichtet. Der Fahrer ist verpflichtet, sich gegenüber den Vertretern des Absenders und des Empfängers/Empfängers der Waren höflich zu verhalten und die Vorschriften für das Fahren auf öffentlichen Straßen, auch auf dem Gelände ihrer Büros oder Arbeitsstellen, strikt einzuhalten. Jeder Schaden, der EU-EXPEDITION SRL durch das Verhalten der Vertreter des Frachtführers entsteht, verpflichtet den Frachtführer zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

Jede Unstimmigkeit zwischen den Identifikationsdaten des Empfängerunternehmens laut Transportauftrag und dem Unternehmen, das die Waren tatsächlich erhält, wird EU-EXPEDITION SRL unverzüglich telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Es ist verboten, die Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EU-EXPEDITION SRL bei einer anderen Person/einem anderen Unternehmen abzuladen, als im Transportauftrag angegeben ist. Es ist verboten, den LKW zu anderen Be- oder Entladestellen umzuleiten, als die, die für den Entladeort der Waren vorgesehen sind. Wenn der im Transportauftrag angegebene Vertreter des Empfängers keinen Stempel hat, wird er vom Fahrer legalisiert und seine Identifikationsdaten werden EU-EXPEDITION SRL schriftlich mitgeteilt. EU-EXPEDITION SRL wird überprüfen, ob die betreffende Person der Vertreter des Empfängers ist und ob sie berechtigt ist, die Waren in Empfang zu nehmen. Nach der schriftlichen Annahme durch EU-EXPEDITION SRL kann der Fahrer die Ware entladen und der CMR-Frachtbrief bestätigt den Empfang der Ladung durch den Vertreter des Empfängerunternehmens, indem er dessen Vor- und Nachnamen in deutlicher Schrift und unter seiner Unterschrift angibt. 18.Der Frachtführer ist verpflichtet, die Gesetzgebung der Länder einzuhalten, die er durchfährt und in denen er die Ware be- oder entlädt. Der Spediteur ist verpflichtet, die Bedingungen dieses mit EU-EXPEDITION SRL unterzeichneten Vertrages/Transportauftrages und die Bedingungen der vom Spediteur mit seinen Kunden abgeschlossenen Verträge einzuhalten, wenn diese Bedingungen ihnen mitgeteilt wurden.

Der Spediteur verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen über die Güter zu erteilen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Absender verpflichtet sich, den Wert der Transportleistung gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Klauseln zu bezahlen.

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